Du engagierst dich ehrenamtlich in der Fachschaft, in Gremien oder für den Fachbereich? Dann kannst du dir das mit Social Credit Points offiziell bescheinigen lassen. Hier erfährst du, wie das funktioniert und was du dafür tun musst.
Social Credit Points sind eine Anerkennung für freiwilliges, unbezahltes Engagement innerhalb der Hochschule, zum Beispiel für die Fachschaft, den Fachbereich oder die Studierendenschaft. Sie sind keine Pflichtleistung und haben keinen Einfluss auf deinen Abschluss. Stattdessen bekommst du am Ende deines Studiums ein zusätzliches offizielles Dokument, das dein Engagement bescheinigt – ein schöner Pluspunkt für Bewerbungen.
Anrechenbar sind ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb der Hochschule. Bei Wahlämtern zählt jeweils die vollständige Amtszeit. Die folgenden Werte sind Richtwerte pro Legislaturperiode:
| Tätigkeit | SCP | Nachweis |
|---|---|---|
| Mitglied im Senat | 0,5 pro Legislaturperiode | Amtsblatt |
| Mitglied in der Fachschaftsvertretung (FSV) | 0,5 bis 2 pro Legislaturperiode | Amtsblatt + Empfehlungsschreiben des FSV-Vorstands |
| Mitglied im Fachbereichsrat | 0,5 pro Legislaturperiode | Amtsblatt |
| Mitglied im Prüfungsausschuss | 0,5 pro Legislaturperiode | Fachbereichsprotokoll |
| Mitglied in der Gleichstellungskommission | 0,5 pro Legislaturperiode | Amtsblatt |
| Mitglied in der Qualitätsverbesserungskommission | 0,5 pro Legislaturperiode | Fachbereichsprotokoll |
| Mitglied einer Berufungskommission | 1 je Berufung | Fachbereichsprotokoll oder Protokoll der konstituierenden Sitzung |
| Außerordentliches Engagement für die Studierendenschaft (z. B. Planung einer Absolventenfeier) | 0,5 bis 2 | Empfehlungsschreiben Dekan/Prodekan |
| Außerordentliches Engagement für ein Modul | 0,5 bis 2 | Empfehlungsschreiben der Professorin / des Professors |
Nicht anrechenbar sind bezahlte Tätigkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Jobs als studentische Hilfskraft (SHK) und alle Tätigkeiten im Rahmen der Ersti-Scouts – also auch die Planung und Durchführung von Erstsemesterveranstaltungen oder die Betreuung von Erstis in dieser Funktion.
Über Änderungen dieser Tabelle entscheidet der Fachbereichsrat.
Für die FSV gibt es eigene Regeln, nach denen der Vorstand die Punkte festlegt. Wichtig vorab: Die Mitgliedschaft allein bringt noch keine SCP. Bewertet wird, was du tatsächlich und nachweisbar für die FSV getan hast, nach Art, Umfang und Verantwortung deiner Aufgaben. Pro Legislaturperiode sind 0,5 bis maximal 2 SCP möglich.
Gezählt wird pro Angelegenheit: eine klar abgrenzbare Aufgabe, ein Projekt, eine Veranstaltung oder ein hochschulpolitischer Vorgang mit erkennbarem Anfang und Ende, der in den Aufgabenbereich der FSV fällt.
Typische Beispiele:
Du trägst eine wesentliche Verantwortung, zum Beispiel:
Voraussetzung: mindestens 15 Stunden Aufwand.
Du unterstützt eine Angelegenheit aktiv, ohne die Hauptverantwortung zu tragen, zum Beispiel:
In der Regel entsprechen etwa drei Nebenaufgaben einer Hauptaufgabe.
Bloße Anwesenheit oder passive Teilnahme zählt nicht.
Regelmäßige Tätigkeiten können je nach Umfang als Haupt- oder Nebenaufgabe angerechnet werden, wenn sie nachweisbar regelmäßig erledigt werden, etwa:
Rechenbeispiel: Du hast in einer Legislaturperiode das Sommerfest hauptverantwortlich organisiert (über 15 Stunden) und dich zusätzlich um die Webseite gekümmert (ebenfalls über 15 Stunden). Außerdem hast du bei drei Veranstaltungen aktiv mitgeholfen.
2 Hauptaufgaben (2 × 0,5) + 3 Nebenaufgaben (≈ 0,5) = 1,5 SCP für diese Legislaturperiode.
Die Vorstandsvorsitzenden der FSV legen deine SCP auf deinen Antrag oder deine Anfrage hin fest. Das tun sie ausschließlich auf Basis dokumentierter Tätigkeiten, also z. B. Sitzungsprotokollen, Aufgabenlisten, Veranstaltungsdokumentationen oder anderen schriftlichen Nachweisen. Du bekommst dann ein Empfehlungsschreiben, das du später deinem Antrag beilegst.
Frist nicht verpassen: Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Studienabschluss beim Prüfungsamt sein. Am besten planst du das gleich zusammen mit der Anmeldung deiner Abschlussarbeit ein.
Nein. SCP sind komplett freiwillig und keine Studienleistung. Sie dienen nur als Nachweis für dein Engagement.
Nein. Eine Rolle, ein Amt oder eine Funktion allein reicht nicht. Angerechnet wird nur, was du tatsächlich und nachweisbar gemacht hast, und das nur auf Antrag.
Leider nein. Ersti-Scouts werden bezahlt, und bezahlte Tätigkeiten sind von den SCP ausgeschlossen. Das gilt auch für Jobs als studentische Hilfskraft.
Nein, für die FSV-Arbeit sind maximal 2 SCP pro Legislaturperiode möglich. Engagement in anderen Gremien (z. B. Fachbereichsrat oder Senat) wird aber separat angerechnet – insgesamt bis zu 5 SCP im Bachelor bzw. 3 SCP im Master.
Ja, sofern es ab dem Sommersemester 2022 stattgefunden hat und du es nachweisen kannst.
Die SCP werden jeweils am Ende des Studiums erfasst. Für den Bachelor stellst du also vor dem Bachelorabschluss einen Antrag (bis zu 5 SCP). Im Master sammelst du neu (bis zu 3 SCP).
1 SCP entspricht 30 Stunden, 0,5 SCP also 15 Stunden. Kleinere Einheiten als 0,5 SCP werden nicht vergeben.
Bei Fragen zur FSV-Arbeit sprich gerne jemanden aus der Fachschaftsvertretung an, zum Beispiel im FSV-Büro A5.1.01 (Neidenburger Str. 43, 45897 Gelsenkirchen). Fragen zum Antrag beantworten dir Linnéa und Lara gerne: Sprich uns in der Uni an oder schreib uns eine Mail an .
Eine Übersicht der Fachschaftsvertretung Physikalische Technik.
Ausgearbeitet von Lara Lückgen und Linnéa Treib.
Grundlage sind die Richtlinie zur Anrechnung von Social Credit Points des Fachbereichs Elektrotechnik und angewandte Naturwissenschaften sowie die Regularien der FSV Physikalische Technik (Stand 13.01.2026). Im Zweifel gilt der Wortlaut der offiziellen Dokumente.